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Pferd als Selbstständiger steuerlich absetzbar? Das musst du wissen

Als selbstständiger Unternehmer fragst du dich vielleicht, ob du Pferdekosten von der Steuer absetzen kannst. Die kurze Antwort: manchmal ja, aber die Steuerbehörde stellt strenge Anforderungen. Ob du Stallkosten, Reitstunden oder Turnierkosten absetzen darfst, hängt vollständig von der nachweisbaren geschäftlichen Verbindung zu deinem Unternehmen ab. In diesem Artikel erfährst du, wann es möglich ist, welche Fallstricke es gibt und wie du deine Buchhaltung so gestaltest, dass du bei einer Prüfung sicher aufgestellt bist.

Veröffentlicht: 5/24/2026

EquiSight Editorial

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Redactie · EquiSight · SaFleu Equestrian Centre BV

Pferd als Selbstständiger steuerlich absetzbar? Das musst du wissen — illustratie bij EquiSight Kosten

Wann gilt ein Pferd als geschäftlich?

Die Steuerbehörde akzeptiert Pferdekosten nur dann als Betriebsausgaben, wenn eine direkte, nachweisbare Verbindung zu deinem Unternehmen besteht. Denk etwa an einen Reitlehrer, der Unterricht auf eigenen Pferden gibt, einen Fotografen, der Pferde als ausschließliches Motiv hat, oder einen Tierarzt, der Pferde behandelt und ein Demonstrationspferd einsetzt. Das Pferd muss dann tatsächlich zur Umsatzgenerierung eingesetzt werden. Nutzt du dein Pferd auch privat, ist ein vollständiger Abzug nahezu unmöglich. Die Steuerbehörde wendet den sogenannten 'Geschäftsmäßigkeitstest' an: ohne Pferd, kein Betrieb.

Welche Kosten sind gegebenenfalls absetzbar?

Besteht dein Pferd den Geschäftsmäßigkeitstest, können folgende Kosten für einen Abzug in Betracht kommen:

  • Stallkosten (Box, Weidegang)
  • Futter, Hufschmied und Tierarzt
  • Reitstunden und Training, die direkt zu deinem Beruf beitragen
  • Nenngeld für geschäftlich relevante Turniere oder Vorführungen
  • Abschreibung auf den Anschaffungswert des Pferdes (Nutzungsdauer bestimmt den Prozentsatz)

Gemischte Nutzung: privat und geschäftlich

In der Praxis reiten die meisten Selbstständigen auch zur Freizeitgestaltung. Bei gemischter Nutzung darfst du nur den geschäftlichen Anteil absetzen. Angenommen: du nutzt dein Pferd zu 40% geschäftlich (Reitstunden) und zu 60% privat. Dann sind 40% der Kosten absetzbar. Führe ein Reittagebuch mit Datum, Zweck und Dauer jeder Nutzung – das ist dein Nachweis bei einer Steuerprüfung. Das Pferdedossier von EquiSight ist dafür praktisch: du erfasst Trainingseinheiten und Aktivitäten nach Datum, was du später eins zu eins für deinen Buchhalter exportieren kannst.

Die Hobbygrenze: Gewinnerwartung zählt

Ein häufiger Fehler ist das Absetzen von Kosten, obwohl die Steuerbehörde die Tätigkeit als Hobby einstuft. Dieses Risiko besteht, wenn du mit der pferdebezogenen Tätigkeit dauerhaft Verluste machst. Das Finanzamt prüft, ob eine realistische Gewinnerwartung besteht. Machst du Jahr für Jahr Verlust mit deinem 'Pferdeunternehmen', kann der Prüfer die Abzüge verweigern und korrigierte Bescheide erlassen, manchmal mit Zinsen. Besprich dies im Voraus mit einem Steuerberater, der Erfahrung mit landwirtschaftlichen oder sportbezogenen selbstständigen Strukturen hat.

Mehrwertsteuer auf Pferdekosten zurückfordern

Bist du mehrwertsteuerpflichtiger Unternehmer, kannst du die Mehrwertsteuer auf geschäftliche Pferdekosten über deine Umsatzsteuererklärung zurückfordern. Der Mehrwertsteuersatz auf Pferde und Pferdefutter beträgt 9%. Achtung: Unterrichtsleistungen unterliegen 21% Mehrwertsteuer. Bei gemischter Nutzung wendest du denselben Aufteilungsschlüssel wie bei der Einkommensteuer an. Bewahre alle Rechnungen auf den Namen deines Unternehmens auf – ein Kassenbon auf deinen Privatnamen reicht für den Vorsteuerabzug nicht aus.

Praktische Schritte für deine Buchhaltung

  • Lege beim Kauf deines Pferdes eine geschäftliche Akte mit Kaufvertrag und Anlagenverzeichnis an
  • Führe monatlich eine Übersicht über geschäftliche und private Nutzung (Stunden oder Ausritte)
  • Fordere Rechnungen immer auf den Namen deines Unternehmens an, einschließlich der Handelsregisternummer
  • Nutze EquiSight, um Trainingseinheiten, Turniere und tierärztliche Kosten nach Datum zu erfassen
  • Besprich deine Situation jährlich mit einem Steuerberater, bevor du deine Erklärung einreichst

Rechenbeispiel: Was bringt es?

Angenommen, du hast €8.000 pro Jahr an Pferdekosten (Stall, Futter, Hufschmied, Tierarzt). Du nutzt das Pferd zu 50% geschäftlich als Reitlehrer. Dann sind €4.000 absetzbar. Bei der Einkommensteuer, mit einem Steuersatz von 36,97% im ersten Steuertarif, ergibt das eine Steuerersparnis von über €1.478. Über mehrere Jahre summiert sich das schnell. Aber Achtung: Kannst du die Steuerbehörde nicht von der geschäftlichen Nutzung überzeugen, riskierst du eine Nachforderung für alle Jahre auf einmal.

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